Elektro-Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in festgelegten Abständen geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung, die Dokumentation und die Überwachung Ihrer Fristen — damit Sie im Ernstfall nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet

Die Pflicht trifft jeden Unternehmer und jeden Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel einsetzt. Rechtlich stützt sie sich auf das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3. Konkret betrifft das:

  • Handwerks- und Gewerbebetriebe jeder Größe, auch mit einem einzigen Beschäftigten
  • Büros, Praxen, Kanzleien, Gastronomie, Handel
  • Vermieter und Hausverwaltungen für die Allgemeinanlage in Mehrfamilienhäusern
  • Vereine und Einrichtungen mit Beschäftigten
  • Betreiber von Ferienwohnungen und Veranstaltungsräumen

Auch als privater Vermieter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die Anlagen im Gemeinschaftsbereich. Ein Prüfprotokoll ist im Schadensfall die einzige belastbare Entlastung gegenüber Versicherung und Gericht.

Prüffristen

Die genauen Fristen legt der Unternehmer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV nennt dafür Richtwerte:

PrüfgegenstandRichtwert
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Büroalle 24 Monate
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Werkstatt und Baustellealle 3 bis 12 Monate
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittelalle 4 Jahre
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Artjährlich
Fehlerstromschutzschalter, Funktionsprüfung durch den Betreiberhalbjährlich
Nach Änderung oder Instandsetzungvor Wiederinbetriebnahme

Liegt die Fehlerquote bei einer Prüfung unter zwei Prozent, dürfen die Fristen verlängert werden. Das ist ein echter Kostenhebel, den viele Betriebe nicht nutzen — wir weisen die Quote im Protokoll aus und schlagen die angepasste Frist vor.

Was wir prüfen und messen

Ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702: Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- und Berührungsstrom, Funktionsprüfung. Kennzeichnung mit Prüfplakette und Prüfnummer.

Ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600: Sichtprüfung, Durchgängigkeit des Schutzleiters, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Abschaltbedingungen, Auslösung und Auslösezeit der Fehlerstromschutzeinrichtungen, Drehfeld, Spannungsfall.

Grundlage der Durchführung ist die DGUV Information 203-006. Geprüft wird von einer Elektrofachkraft mit kalibriertem Messgerät; der Kalibrierstatus steht in jedem Protokoll.

Was Sie von uns bekommen

- Prüfprotokoll je Betriebsmittel und je Anlagenteil mit allen Messwerten, nicht nur mit einem Prüfvermerk - Prüfplaketten mit Prüfnummer und Datum der nächsten Prüfung - Geräteverzeichnis als Datei, fortschreibbar - Mängelbericht mit Einstufung nach Dringlichkeit und Angebot zur Behebung - Fristenkalender — wir melden uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Prüfung, Sie müssen nicht daran denken

Für Vermieter und Hausverwaltungen

In Mehrfamilienhäusern prüfen wir die Allgemeinanlage: Hausflur- und Kellerbeleuchtung, Treppenhausschaltung, Waschküche, Heizungsraum, Aufzugsvorraum, Außensteckdosen, Torantriebe, Allgemeinstromverteilung.

Sinnvoll ist es, den Termin zu bündeln. In einem Durchgang erledigen wir:

  1. Prüfung der Allgemeinanlage nach DGUV Vorschrift 3
  2. Wartung und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder nach DIN 14676
  3. Sichtprüfung der Datenverkabelung und der Brandschotts

Preise und Ablauf

Schicken Sie uns eine grobe Angabe: Zahl der Standorte, ungefähre Gerätezahl, Zahl der Verteiler. Sie erhalten ein Festpreisangebot.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Prüfung?add

Ortsveränderliche Betriebsmittel: etwa fünf bis zehn Minuten je Gerät. Eine Anlagenprüfung im Mehrfamilienhaus mit Allgemeinbereich dauert typischerweise einen halben bis einen Tag.

Stört die Prüfung den Betrieb?add

Kaum. Gerätprüfungen führen wir nach Absprache auch außerhalb der Kernzeiten durch. Bei Anlagenprüfungen müssen einzelne Stromkreise kurzzeitig freigeschaltet werden; das stimmen wir vorher ab.

Wir haben noch nie geprüft. Was jetzt?add

Kein Problem, und kein Grund, es weiter aufzuschieben. Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, legen das Geräteverzeichnis an und stimmen die Fristen mit Ihnen ab. Danach läuft es automatisch.

Prüfen Sie auch nach einem Umbau?add

Ja. Nach Änderung oder Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen. Das gilt auch für Arbeiten, die andere Betriebe ausgeführt haben.

Passende Leistungen

Sie haben ein konkretes Vorhaben?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von vier Stunden eine Rückmeldung – und nach dem Aufmaßtermin ein Festpreisangebot, in dem jede Position einzeln aufgeführt ist.